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   BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 11.80   

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https://dejure.org/1982,2216
BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 11.80 (https://dejure.org/1982,2216)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1982 - 3 C 11.80 (https://dejure.org/1982,2216)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1982 - 3 C 11.80 (https://dejure.org/1982,2216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von BFG-Schäden - Aufenthaltsvoraussetzungen - Übersiedlung aus DDR - Vertriebene - Aussiedler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BFG § 12 Abs. 1 S. 1; LAG § 230 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.1979 - 3 C 69.78

    Feststellung eines Schadens an einem Gegenstand der Berufsausübung -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 11.80
    Im Rahmen des BFG § 12 Abs. 1 S. 1 ist die Regelung des LAG § 230 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ebenfalls nur auf Vertriebene und Aussiedler anzuwenden und nicht auf Übersiedler aus dem Schadensgebiet des BFG zu erstrecken (Änderung der Rechtsprechung im Urteil des Senats, BVerwG, 13.09.1979, 3 C 69/78).

    Das Verwaltungsgericht hat die Revision zugelassen, weil sein Urteil hinsichtlich der Auslegung des § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAG von dem - ihm erst nach Verkündung des klagabweisenden Urteils bekanntgewordenen - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 69.78 - (Buchholz 427.6 § 12 Nr. 9 = ZLA 1980, 57 = IFLA 1980, 30 = ROW 1980, 43) abweicht.

    Insoweit ist der erkennende Senat bei der Auslegung der Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 1 BFG unter Abwägung aller zu beachtenden rechtlichen Gesichtspunkte und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in den Urteilen vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 69.78 - (a.a.O.) und BVerwG 3 C 70.78 zu dem Ergebnis gelangt, daß die Anwendung des § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAG im Rahmen des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes nicht dazu führen kann, der dort ausdrücklich genannten Aufenthaltnahme im Bundesgebiet spätestens sechs Monate nach der Vertreibung oder Aussiedlung aus den Vertreibungsgebieten die Aufenthaltnahme im Bundesgebiet nach einer Übersiedlung aus dem Schadensgebiet des BFG gleichzustellen.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 13. September 1979 (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht hat, ist die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 1 BFG, soweit sie auch auf § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAG verweist, nicht eindeutig.

  • BVerwG, 19.09.1975 - III B 48.74

    Entzug des eingeräumten Antragsrecht auf Schadensfeststellung - Verlust des

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 11.80
    Da eine Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz nur noch für die Fälle zugelassen wurde, in denen die Schäden nach Lastenausgleichsrecht entschädigt werden können, wurde hinsichtlich des Antragsrechts auf eine eigenständige Regelung verzichtet und statt dessen in § 12 Abs. 1 BFG auf die Voraussetzungen der §§ 230, 230 a LAG verwiesen (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 19. September 1975 - BVerwG 3 B 48.74 - [Buchholz 427.6 § 12 Nr. 2]).
  • BVerwG, 13.09.1979 - 3 C 70.78

    Wegnahme von Gegenständen der Berufsausübung - Erfüllung der

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 11.80
    Insoweit ist der erkennende Senat bei der Auslegung der Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 1 BFG unter Abwägung aller zu beachtenden rechtlichen Gesichtspunkte und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in den Urteilen vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 69.78 - (a.a.O.) und BVerwG 3 C 70.78 zu dem Ergebnis gelangt, daß die Anwendung des § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAG im Rahmen des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes nicht dazu führen kann, der dort ausdrücklich genannten Aufenthaltnahme im Bundesgebiet spätestens sechs Monate nach der Vertreibung oder Aussiedlung aus den Vertreibungsgebieten die Aufenthaltnahme im Bundesgebiet nach einer Übersiedlung aus dem Schadensgebiet des BFG gleichzustellen.
  • BVerwG, 08.07.1982 - 3 CB 14.81

    Antragsberechtigung für Vertreibungsschäden - Sowjetzonenflüchtling - Ständiger

    Dies jedoch nur dann, wenn auf der Grundlage der kritischen Auseinandersetzung zu erwarten ist, daß in einem künftigen Revisionsverfahren die Gesetzesauslegung zu einem anderen Ergebnis führen wird, d.h. die bisherige Rechtsprechung fortentwickelt oder geändert wird (vgl. zum letzteren Fall: Urteil vom 4. März 1982 - BVerwG 3 C 11.80 -).
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